Der Verein der FREUNDE der THEOLOGISCHEN KURSE sieht es als seine Aufgabe, die THEOLOGISCHEN KURSE in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Beitrag
145,-
130,- für FREUNDE der THEOLOGISCHEN KURSE
Kurskonzept
Dr. Piotr KUBASIAK, Mag. Erhard LESACHER
Spezialkurs Wien | September - Oktober 2022
Detailinformationen |
Das Kirchenrecht kann auf den ersten Blick als eine Regelung der inneren Verfassung der katholischen Kirche erscheinen, die mit dem Leben des einzelnen Gläubigen nicht viel zu tun hat. In Wahrheit betrifft das Recht aber alle Gläubigen: Im Gesetzbuch der Kirche werden ihre Rechte und Pflichten, die Bedingungen einer kirchlichen Eheschließung oder z. B. auch die (Un)Möglichkeit der Frauenweihe festgehalten. Das Recht will zudem den Glauben stützen und die Spiritualität der Katholik*innen fördern. |
Konrad BREITSCHING studierte Katholische Theologie in Wien und Innsbruck. Thema seiner Dissertation: "Verantwortungsübertragung im Neuen Testament. Formen und Voraussetzungen. Ein Deutungsversuch an Hand der Ergebnisse der modernen Exegese unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte". Seine Forschungsschwerpunkte sind: Fragen der Ökumene aus kirchenrechtlicher Sicht, Kirchenrechtstheorie, Kirchenrechtstheologie, Allgemeine Normen, kirchliches Verfassungsrecht. Er ist seit Oktober 1992 als Universitätsassistent an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck tätig.
Gerald GRUBER hat in Wien und Freiburg/Br. Katholische Theologie sowie in Rom, Münster und Budapest Kirchenrecht studiert. Zunächst Pfarrmoderator in der niederösterreichischen Pfarre Ebergassing, wurde er 2013 als Kurienbeamter in die deutschsprachige Abteilung der Kleruskongregation im Vatikan berufen und war als Vizeoffizial am erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangericht Wien mit der Thematik des Kirchenaustritts, mit Annullierungsverfahren, dem Pfarrrecht sowie Selig- und Heiligsprechungsverfahren befasst. Seit 2019 ist Gerald Gruber Ordinariatskanzler der Erzdiözese Wien. Er verantwortet die Beurkundung und Veröffentlichung bischöflicher Beschlüsse und ist für die Diözesanleitung Fachreferent für alle Fragen des Kirchenrechts.
Sabine KONRAD studierte katholische Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo sie 2008 mit einer Arbeit zu psychischen Störungen und Ehenichtigkeitsverfahren promoviert wurde. Anschließend war sie Akademische Rätin an der Universität Augsburg. 2015 schloss sie ihr Studium des Kanonischen Rechts mit dem Lizentiat ab. Seit 2020 ist sie Leiterin des Instituts für Kanonisches Recht an der Universität Graz. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Ehe- und Prozessrecht sowie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland, Österreich und Spanien.
Andreas KOWATSCH studierte Rechtswissenschaften, Katholische Theologie und Kanonisches Recht in Wien, Paris und München. 2002 wurde er zum Dr. iur. und 2015 zum Dr. theol. promoviert. 2019 habilitierte er sich an der LMU München und im gleichen Jahr wurde er zum Universitätsprofessor an die Universität Wien berufen. Seitdem ist er Vorstand des Instituts für Kirchenrecht und Religionsrecht. Seine Forschungsschwerpunkte sind österreichisches Religionsrecht, kirchliches Verfassungsrecht und kirchliches Personenstandsrecht.
Projekt-Homepage: rechtundreligion.at
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Eine umfassende Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben.